Partnervereinbarung
V5 - Juli 2026
1. Zweck des Vertrags
Zweck dieses Vertrages ist die Regelung der Zusammenarbeit zwischen der OPaaS GmbH (folgend genannt "OPaaS") und dem Partner im Rahmen der Vermarktung und des Vertriebs der OPaaS Odoo Cloud Plattform. Eine Eintrittsgebühr ist nicht fällig. OPaaS ernennt den Partner hiermit zum nicht-exklusiven Partner für die Bewerbung und den Vertrieb der OPaaS Odoo Cloud Plattform-Dienste. Der Partner verpflichtet sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um neue Kunden für die OPaaS Odoo Cloud Plattform zu gewinnen und diese entsprechend zu betreuen.
2. Vertragslaufzeit
Dieser Vertrag tritt mit Abgabe der Bewerbung (online oder schriftlich) ein und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Pflichtverletzungen, rufschädigendem Verhalten oder Nichteinhaltung dieses Vertrages, bleibt unberührt.
3. Leistungen und Vorteile der Partnerschaft
3.1 Sichtbarkeit und Marketing
• OPaaS bewirbt den Partner durch Aufnahme in die Partnerliste auf www.opaas.cloud.
• Der Partner erhält ein nicht-exklusives Recht zur Nutzung des OPaaS-Partnerlogos und der Bezeichnung „OPaaS Partner“, jedoch ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch OPaaS.
• Der Partner erhält Zugang zu offiziellen Marketing- und Vertriebsmaterialien von OPaaS.
3.2 Vertriebsprovisionen
• Für jeden neuen Kunden, der durch den Partner vermittelt wird, erhält der Partner als Business Class Partner eine einmalige Provision in Höhe von fünfundzwanzig Prozent (25 %) des Netto-Auftragsvolumens, begrenzt auf maximal einhundertfünfzig Euro (150 €) pro monatlichem Abonnement oder eintausendfünfhundert Euro (1.500 €) pro Jahresabonnement.
• Erreicht der Partner mit den von ihm vermittelten Kunden einen Netto-Umsatz von mindestens zehntausend Euro (10.000 €) innerhalb eines Kalenderjahres, steigt der Partner ab diesem Zeitpunkt in den Status First Class Partner auf. Als First Class Partner erhält der Partner für ab dem 01.07.2026 vermittelte Neukunden eine einmalige Provision in Höhe von fünfzig Prozent (50 %) des Netto-Auftragsvolumens, begrenzt auf maximal einhundertfünfzig Euro (150 €) pro monatlichem Abonnement oder eintausendfünfhundert Euro (1.500 €) pro Jahresabonnement.
• Die Provision wird ausschließlich für den ersten Vertragsschluss mit einem neuen Kunden gezahlt.
• Für Vertragsverlängerungen, Erweiterungen, Upgrades oder weitere Vertragsabschlüsse mit demselben Kunden besteht kein Provisionsanspruch.
• OPaaS erstellt monatlich eine Abrechnung der angefallenen Provisionen und löst hierfür einen internen Einkauf bei dem Partner aus, woraufhin der Partner OPaaS eine entsprechende Rechnung stellt.
• Der Provisionsanspruch entsteht erst, sobald der vermittelte Kunde die geschuldete Vergütung aus dem jeweiligen Erstvertrag vollständig an OPaaS bezahlt hat. Bis zum vollständigen Zahlungseingang bleibt die Provision zurückgestellt und ist nicht fällig.
4. Pflichten des Partners
Der Partner verpflichtet sich,
• die OPaaS Cloud in professioneller Weise, nach den Vorgaben von OPaaS zu vermarkten und sie beim Vertrieb gegenüber Kunden als priorisierte Option zu präsentieren,
• keine falschen oder irreführenden Aussagen gegenüber Kunden zu tätigen,
• in seiner Außendarstellung stets klarzustellen, dass er selbst Vertragspartner der Kunden ist und nicht als direkter Vertreter von OPaaS auftritt,
• sämtliche geltenden gesetzlichen Vorschriften bei der Vermarktung einzuhalten.
5. Haftung und Freistellung
• Die Parteien haften jeweils ausschließlich für nachgewiesene direkte Schäden. Diese müssen umgehend schriftlich angezeigt werden.
• OPaaS übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die auf Zusagen, Falschdarstellungen oder unautorisierte Verpflichtungen des Partners zurückzuführen sind.
• Keine der Parteien haftet für mittelbare oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangene Gewinne, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen.
• Diese Regelungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort.
• Zusätzlich finden die OPaaS AGB Anwendung.
6. Nutzung der Marke
• Sämtliche Rechte an Namen, Logos und Marken von OPaaS verbleiben ausschließlich bei OPaaS.
• Der Partner darf das OPaaS-Partnerlogo oder andere Kennzeichen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von OPaaS und ausschließlich zu genehmigten Marketingzwecken verwenden.
• Jeder Missbrauch der Marke OPaaS Cloud berechtigt OPaaS zur sofortigen Kündigung des Vertrages.
7. Öffentlichkeitsarbeit
Der Partner räumt OPaaS das Recht ein, seinen Namen, sein Logo und seine Marken im Rahmen von Pressemitteilungen, Marketing- und Werbematerialien sowie auf der offiziellen Partnerliste auf www.opaas.cloud zu verwenden.
8. Abwerbeverbot
Keine der Parteien darf ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei während der Laufzeit dieses Vertrages und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dessen Beendigung Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abwerben oder beschäftigen. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von dreißigtausend Euro (30.000€) zu zahlen.
9. Selbstständige Vertragsparteien
Die Parteien sind und bleiben rechtlich selbstständige Unternehmen. Dieser Vertrag begründet weder eine Gesellschaft, ein Joint Venture, eine Agentur noch ein Treuhandverhältnis. Keine Partei haftet für Handlungen oder Unterlassungen der anderen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Olpe, Deutschland. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.