1. Zweck des Vertrages
Zweck dieses Vertrages ist die Regelung der Zusammenarbeit zwischen der OPaaS GmbH (nachfolgend „OPaaS“) und dem Partner im Rahmen der Vermarktung und des Vertriebs der OPaaS Cloud.
OPaaS ernennt den Partner zum nicht-exklusiven Partner für die Bewerbung und den Vertrieb der OPaaS Cloud-Dienste. OPaaS bleibt berechtigt, jederzeit eigene Kunden zu akquirieren sowie weitere Partner zu ernennen und mit diesen vergleichbare oder ähnliche Vereinbarungen zu schließen.
Der Partner verpflichtet sich im Gegenzug, die OPaaS Cloud im Rahmen seiner Beratungs- und Vertriebstätigkeiten vorrangig zu berücksichtigen und seinen Kunden OPaaS als bevorzugte Hosting-Option anzubieten.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um neue Kunden für die OPaaS Cloud zu gewinnen und diese während der Vertragslaufzeit angemessen zu betreuen.
2. Vertragslaufzeit und Verlängerung
Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und gilt für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten (im Folgenden „Laufzeit“).
Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Laufzeit, sofern er nicht durch ein neu unterzeichnetes Partnerabkommen verlängert wird. Ein Verlängerungsvertrag muss mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf vorgelegt werden.
OPaaS ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich zu kündigen oder ihn aus wichtigem Grund, insbesondere bei Pflichtverletzungen, rufschädigendem Verhalten oder Nichteinhaltung dieses Vertrages, mit sofortiger Wirkung zu beenden.
3. Leistungen und Vorteile der Partnerschaft
3.1 Sichtbarkeit und Marketing
- OPaaS bewirbt den Partner durch Aufnahme in die Partnerliste auf www.opaas.cloud.
- Der Partner erhält ein nicht-exklusives Recht zur Nutzung des OPaaS-Partnerlogos und der Bezeichnung „OPaaS Partner“, jedoch ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch OPaaS.
- Der Partner erhält Zugang zu offiziellen Marketing- und Vertriebsmaterialien von OPaaS.
3.2 Vertriebsprovisionen
- Für jeden neuen Kunden, der durch den Partner vermittelt wird, erhält der Partner eine einmalige Provisionentsprechend einer Provision in Höhe von fünfzig Prozent (50 %) des des Netto-Auftragsvolumens, begrenzt durch die jeweils geltenden Höchstbeträge des OPaaS-Partnerprogramms.
- Die Provision wird ausschließlich für den ersten Vertragsschluss mit einem neuen Kunden gezahlt und umfasst das OPaaS Cloud Hosting. Alle weiteren Leistungen der OPaaS GmbH sind von einer Provision ausgeschlossen.
- Für Vertragsverlängerungen, Erweiterungen, Upgrades oder weitere Vertragsabschlüsse mit demselben Kunden besteht kein Provisionsanspruch.
- Die Provision ist auf maximal zweihundert Euro (€200) pro monatlichem Abonnement oder eintausendneunhundertzwanzig Euro (€1.920) pro Jahresabonnement begrenzt.
- OPaaS erstellt monatlich eine Abrechnung der angefallenen Provisionen und löst hierfür einen internen Einkauf bei dem Partner aus, woraufhin der Partner OPaaS eine entsprechende Rechnung stellt.
4. Pflichten des Partners
Der Partner verpflichtet sich:
- die OPaaS Cloud in professioneller Weise, nach den Vorgaben von OPaaS zu vermarkten und sie beim Vertrieb gegenüber Kunden als priorisierte Option zu präsentieren,
- keine falschen oder irreführenden Aussagen gegenüber Kunden zu tätigen,
- in seiner Außendarstellung stets klarzustellen, dass er selbst Vertragspartner der Kunden ist und nicht als direkter Vertreter von OPaaS auftritt,
- sämtliche geltenden gesetzlichen Vorschriften bei der Vermarktung einzuhalten.
5. Haftung und Freistellung
- Die Parteien haften jeweils ausschließlich für unverzüglich schriftlich angezeigte und nachweisbare direkte Schäden.
- Die Haftung jeder Partei ist auf die Summe der vom Partner in den letzten sechs (6) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an OPaaS gezahlten Entgelte begrenzt.
- OPaaS übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die auf Zusagen, Falschdarstellungen oder unautorisierte Verpflichtungen des Partners zurückzuführen sind.
- Keine der Parteien haftet für mittelbare oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangene Gewinne, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen.
- Diese Regelungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort.
6. Nutzung der Marke
- Sämtliche Rechte an Namen, Logos und Marken von OPaaS verbleiben ausschließlich bei OPaaS.
- Der Partner darf das OPaaS-Partnerlogo oder andere Kennzeichen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von OPaaS und ausschließlich zu genehmigten Marketingzwecken verwenden.
- Jeder Missbrauch der Marke OPaaS GmbH berechtigt OPaaS zur sofortigen Kündigung des Vertrages.
7. Öffentlichkeitsarbeit
Der Partner räumt OPaaS das Recht ein, seinen Namen, sein Logo und seine Marken im Rahmen von Pressemitteilungen, Marketing- und Werbematerialien sowie auf der offiziellen Partnerliste auf www.opaas.cloud zu verwenden.
8. Abwerbeverbot
Keine der Parteien darf ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei während der Laufzeit dieses Vertrages und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach dessen Beendigung Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abwerben oder beschäftigen. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von dreißigtausend Euro (€30.000) zu zahlen.
9. Selbstständige Vertragsparteien
Die Parteien sind und bleiben rechtlich selbstständige Unternehmen. Dieser Vertrag begründet weder eine Gesellschaft, ein Joint Venture, eine Agentur noch ein Treuhandverhältnis. Keine Partei haftet für Handlungen oder Unterlassungen der anderen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Olpe, Deutschland.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.